Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.
§ 2 Umfang der Lieferpflicht
1) Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
2) Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend.
3) Die in der Leistungsbeschreibung der Auftragsbestätigung festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Insbesondere enthalten öffentliche oder in Bezug genommene Äußerungen des Herstellers, ihrer Gehilfen oder Dritter (z. B. Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit) keine diese Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen des Liefergegenstandes.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
§ 4 Preise und Zahlung
1) Listenpreise und Preise in Angeboten sind freibleibend. Preisänderungen ohne vorherige Benachrichtigung des Käufers bleiben vorbehalten. Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung. Preisberichtigungen aufgrund von Irrtümern sowohl auf den Rechnungen, als auch auf Preislisten, Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen und Angeboten bleiben dem Verkäufer vorbehalten.
2) Alle Preise verstehen sich - so weit nicht anders angegeben - zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Verpackung und dem Transport ab Lager.
3) Unsere Rechnungen sind sofort innerhalb 5 Werktagen ab Rechnungsdatum zu zahlen, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen, insbesondere in der Auftragsbestätigung, getroffen sind. Zahlungen mit Wechsel sind unzulässig.
4) Für Verzugszeiten werden Zinsen in Höhe der jeweils üblichen Zinsen der Großbanken für ungedeckte Kontokorrentkredite verlangt. Das gilt auch im Eventualfall einer Stundung der Zahlung.
5) Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen (z.B. Beantragen eines Zahlungsaufschubs, Nichteinlösen eines Schecks, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Zahlungseinstellung) werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Wir sind dann ferner berechtigt, vertragliche Leistungen, soweit diese noch nicht vollständig ausgeführt sind, bis zur restlosen Bezahlung zurückzustellen. Wir sind weiter berechtigt, gelieferte Waren auf Kosten des Käufers zurückzuholen, ohne dass damit von dem Recht, vom Vertrag zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Etwaige weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6) Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit wird durch die Auftragsbestätigung festgelegt.
2) Sind wir durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung oder unvorhergesehene Ereignisse, die trotz der zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten - gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten - wie Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung und nicht richtiger und rechtzeitiger Belieferung durch Zulieferanten an der Erfüllung unserer Lieferpflicht gehindert, verlagert sich die Lieferfrist - auch während eines bestehenden Lieferverzugs - in angemessener Weise. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Verkäufers, auch wenn eine Lieferung durch den Verkäufer vereinbart ist. Für Beschädigungen während des Versands haften wir in angemessenen Umfang. Eine etwaige Gutschrift des Schadens erfolgt erst dann, wenn die Deckung durch die Versicherungsgesellschaft erhalten wurde. Weitere Verpflichtungen werden von uns insoweit nicht übernommen. Die Regelung des § 7 bleiben hiervon unberührt.
4) Bei Lieferverzug hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Bei Lieferverzug oder durch uns verschuldeter, nachträglicher Unmöglichkeit der Leistung, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bei unserer Firmenleitung oder leitenden Angestellten auch grobe Fahrlässigkeit vor bwz. ein Haftungsausschluss ist aus sonstigen Gründen gesetzlich nicht zulässig.
5) Wird der Versand der Lieferungen auf Wunsch des Käufers um mehr als zwei Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft des Verkäufers verzögert, kann der Verkäufer pauschal für jeden Monat (ggf. zeitanteilig) ein Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises des Liefergegenstandes höchstens jedoch 5 % Prozent berechnen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
§ 7 Gefahrübergang
Wird die Ware auf Wunsch des Käufers frachtfrei an diesen versandt oder ist eine Übergabe ab Lager vereinbart, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.
§ 8 Mängelgewährleistung
1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Bei Vorliegen von Mängeln - auch bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften - leisten wir Gewähr wie folgt:
a) Beanstandung wegen erkennbarer äußerer Mängel bei Lieferung können nur berücksichtigt werden, wenn sie entsprechend Absatz 1 unverzüglich, spätestens aber innerhalb 6 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen.
b) Bei berechtigten Beanstandungen bessern wir nach unserer Wahl nach oder liefern einwandfreie Ersatzware. Dem Käufer steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn wir eine uns gesetzte angemessene Nachfrist für die Behebung eines von uns anerkannten Mangels durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen. Bei anerkannten Fehlmengen können wir nach unserer Wahl die Fehlmengen nachliefern oder eine entsprechende Gutschrift erteilen.
3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung, Schäden infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebsanleitungen. Das gleiche gilt bei Schäden, die bei Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder von uns nicht eingeschalteter Dritter entstehen.
4. Für Schäden, die im Rahmen der Gewährleistungen wegen Verletzungen vertraglicher Nebenpflichten, wegen Beratungsfehlern, aus unerlaubter Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungspflicht oder aus sonstigen Rechtsgründen eintreten, und zwar insbesondere auch, soweit diese Schäden nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, haften wir oder unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz vor oder bei unserer Firmenleitung oder leitenden Angestellten grobe Fahrlässigkeit, oder ein Haftungsausschluss ist aus sonstigen Gründen gesetzlich nicht zulässig. Bei Fehlen zugesicherter Leistungen sind Schadensersatzansprüche ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hatte, Mangelfolgeschäden zu vermeiden.
5. Die Garantiebedingungen und -Zeiten für unsere solartechnischen Produkte richten sich immer nach den Herstellerangaben in der jeweilig gültigen Fassung. Garantieangaben in unseren Preislisten, Prospekten, Angeboten und sonstigen Unterlagen sind freibleibend. Im Falle einer Garantieleistung behalten wir uns vor, den Hersteller des jeweiligen Produkts prüfen zu lassen, ob ein Garantiefall vorliegt. Falls dieser Fall vorliegt, ist es Sache des Produktherstellers, geeigneten Ersatz zu erbringen oder die Reparatur zu veranlassen. Kosten der Garantieleistung übernimmt der Hersteller des von ihm bestätigten und defekten Produkts.
§ 9 Allgemeine Haftung
1. Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, z. B. Schäden an anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen mit Ausnahme der Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
4. Der Verkäufer haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung, der Haftung des Verkäufers für Schadensersatz neben der Leistung und für Schadensersatz statt der Leistung ist die Haftung auf 3 % pro Woche, maximal 15% des Lieferwertes begrenzt. Weiter gehende Ansprüche des Käufers sind - auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung- ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht der Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz neben oder Schadensersatz statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weiter gehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, so weit in Fällen des Vorsatzes, groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
6. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer gem. § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
7. Verjährungsfristen
a) Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr.
b) die Verjährungsfrist gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen.
c) die vorstehende Verjährungsfrist gilt mit folgender Maßgabe:
Die Verjährungsfrist gilt nicht im Falle des Vorsatzes;
die Verjährungsfrist gilt im übrigen auch nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
Die Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach der Produkthaftung, grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
d) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit Ablieferung.
e) Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.
§ 10 Datenschutz
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
§ 11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
und Rechtsordnung
Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und gegenüber Kaufleuten als Gerichtsstand gilt der Geschäftssitz unserer Firma, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.






